Rechtsprechung
BGH, 19.01.1971 - 1 StR 577/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,4267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begehen einer Tat aus einer außergewöhnlichen Situation heraus - Vorliegen von besonderen Umständen in der Täterpersönlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 19.01.1971 - 1 StR 577/70
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 473/70 - näher ausgeführt hat, handelt es sich bei § 23 Abs. 2 StGB um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, deren Anwendung neben der in § 23 Abs. 1 StGB umschriebenen günstigen Sozialprognose das Vorliegen besonderer Umstände in der Tat und in der Person des Täters voraussetzt. - BGH, 17.12.1970 - 4 StR 444/70
Die Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände in der Tat - Besondere …
Auszug aus BGH, 19.01.1971 - 1 StR 577/70
Als ein maßgebliches Kriterium hierfür hat zu gelten, daß eine Tat aus einer außergewöhnlichen Konfliktsituation heraus begangen worden ist (…BGH a.a.O.; BGH, Urteile vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 420/70; vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70). - BGH, 15.12.1970 - 1 StR 420/70
Anforderungen an die Darlegung einer Sachbeschwerde gegen die Strafaussetzung - …
Auszug aus BGH, 19.01.1971 - 1 StR 577/70
Als ein maßgebliches Kriterium hierfür hat zu gelten, daß eine Tat aus einer außergewöhnlichen Konfliktsituation heraus begangen worden ist (…BGH a.a.O.; BGH, Urteile vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 420/70; vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70).
- BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71
Voraussetzungen einer günstigen Sozialprognose
Da der Angeklagte aber seine finanzielle Zwangslage selbst herbeigeführt hat, kann sein Versuch, sich die fehlenden Geldmittel auf strafbarem Wege zu beschaffen, nicht als Konfliktstat gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1971 - 1 StR 577/70). - BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil - …
Der Revision ist zuzugeben, daß die hier geschilderte "Konfliktsituation", für sich allein betrachtet, keinen besonderen in der Tat des Angeklagten liegenden Umstand darstellt, der eine Strafaussetzung rechtfertigen könnte, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen zum Schuldspruch nicht ohne eigenes Verschulden in die ihn bedrängende wirtschaftliche Notlage geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.1971 - 1 StR 577/70 - vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - und vom 30.1.1973 - 1 StR 551/72 -). - BGH, 12.03.1974 - 1 StR 580/73
Verurteilung wegen Untreue und wegen erpresserischer Freiheitsberaubung - …
Sein Versuch, auf strafbarem Wege zu Geld zu kommen, kann jedenfalls nicht ohne weiteres als "Konfliktstat" gewertet werden (BGH, Urteils vom 19. Januar 1971 - 1 StR 577/70 - und vom 30. Januar 1973 - 1 StR 551/72). - BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72
Allgemeine Abschreckung als Strafzumessungsgrund - Voraussetzungen einer …
Wenn - wie hier (UA S. 3, 7) - der Angeklagte seine finanzielle Zwangslage selbst herbeigeführt hat, so kann sein Versuch, sich die fehlenden Geldmittel auf strafbarem Wege zu beschaffen, nicht als Konfliktstat gewertet werden (BGH, Urteil vom 19. Januar 1971 - 1 StR 577/70).